Modulare Ausbildung für Menschen mit geistiger Behinderung
Die Vision einer beruflichen Qualifizierung von Menschen mit (geistiger) Behinderung
Die Mitarbeiter/innen mit Behinderung arbeiten in den Bereichen Küche, Theke und Service, Wäschepflege und Raumpflege. Sie werden von einer ehrenamtlichen, pädagogisch versierten Arbeitsassistentin auf ihre Aufgaben im gastronomischen Bereich theoretisch und praktisch vorbereitet und darüber hinaus vom Fachpersonal angeleitet. Weitere Schulungsmodule werden durch einen Mitarbeiter der Prüfungskommission der IHK angeboten.
Voraussetzung für eine Einstellung ist ein Eignungspraktikum sowie die Fähigkeit mindestens 50% der Leistungen eines Nichtbehinderten zu erbringen. Dies bezieht sich auch auf die tägliche Arbeitszeit.
Im Anschluss an das Erprobungspraktikum beginnt die modulare Ausbildung in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern. Die Module können von den Teilnehmer/innen so gewählt werden wie es ihren geistigen und persönlichen Fähigkeiten entspricht. Dabei sollen die durch Berufsorientierung in der Schule oder Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten aufgegriffen und ausgebaut werden.
Durch die Module werden die einzelnen Anforderungen aus den verschiedenen Berufsbildern in überschaubare Qualifizierungsabschnitte eingeteilt. Das ermöglicht auch eine zeitnahe Lernzielüberprüfung. In einer praktischen Prüfung werden die im jeweiligen Modul erreichten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse unter Beweis gestellt und anschließend von der IHK zertifiziert. Somit ist eine Rückmeldung für die Auszubildenden und eine Information für mögliche spätere Arbeitgeber gewährleistet.
Insgesamt ist die Dauer der Ausbildung auf 3 Jahre angelegt. Bei Bedarf kann eine Verlängerung für ein halbes Jahr beantragt werden.
(Ausbildungs-) bzw. Beschäftigungsverträge werden nach dem Hotel- und Gaststättentarif geschlossen, wobei sich die Wochenarbeitszeit nach der individuellen Belastbarkeit richtet.
Dadurch wird den behinderten Mitarbeitern die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen eines festen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses, unabhängig von Elternhaus und Sozialleistungen, ein selbstständiges Leben zu führen. Im Anschluss an die abgeschlossene modulare Ausbildung soll versucht werden, diese Mitarbeiter- /innen auf den 1. Arbeitsmarkt zu vermitteln.



